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AGB und Reisebedingungen

Veranstaltungs- und Reisebedingungen

0. Grundsätzliches

Als christlicher Reiseveranstalter vertreten wir christliche Werte, die wir auch bei unseren Veranstaltungen umsetzen. Dazu zählen im Besonderen:

  1. Bei allen Veranstaltungen und Reisen ist der Genuss von Drogen und Rauschmitteln – insbesondere Tabak und Alkohol – nicht zugelassen. Ausnahmeregelungen sind vor der Veranstaltung mit den entsprechenden verantwortlichen Leitern zu vereinbaren. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer auf seine Kosten von der Maßnahme (Veranstaltungen oder Reise) ausgeschlossen werden.
  2. Diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten wird von uns ebenso abgelehnt wie Fremdenfeindlichkeit. Äußerungen oder Handlungen in diesem Bereich führen ebenfalls zu einem Ausschluss des Teilnehmers von der Maßnahme (Veranstaltungen oder Reise) zu seinen Kosten.
  3. Wir fördern den Umgang zwischen den Teilnehmern auf partnerschaftlichem und freundschaftlichem Niveau. Dazu gehört auch der niveauvolle Umgang mit dem andersgeschlechtlichen Teilnehmer. Aus diesem Grund gibt es ausschließlich Unterkünfte für gleichgeschlechtliche Teilnehmer (ausgenommen Ehepaare). Alle Handlungen, die diese Handhabung unterwandern führen zu einem Ausschluss der/des Teilnehmer/s von der Maßnahme (Veranstaltung oder Reise) auf Kosten der verantwortlichen Teilnehmer.

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Reiseveranstalter (Siebenten-Tags-Adventisten - Hansa-Vereinigung bzw. deren Jugendorganisation Adventjugend Hansa) den Abschluss eines Reisevertrages auf Grund der Ihnen auf diesen Seiten genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des jeweiligen Veranstalters zustande.

2. Zahlung des Reisepreises

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% vom Reiseteilnehmer zu leisten, wenn der Gesamtbetrag 200,00 € übersteigt. Zwei Wochen vor Reiseantritt ist der Restbetrag bzw. der Gesamtbetrag fällig.

3. Leistungen

  1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
  2. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er für die Durchführung dieser Fremdleistungen nicht selbst, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.

4. Höhere Gewalt

Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift wegen höherer Gewalt (§ 651 BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Veranstalter wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die in Folge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

  1. Der Reiseveranstalter kann bis zum 14. Tag vor dem Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen ausgeschriebener Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
  4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten.

6. Rücktritt

  1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. (Die Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ist nur bei Freizeitmaßnahmen innerhalb der BRD notwendig. Die Auslandskrankenversicherung des Veranstalters schließt diese Leistungen mit ein.)
  3. Im Falle Ihres Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich wie folgt pro Person zusammensetzt:
    • bis 2 Monate vor Abreise: 25% des Teilnehmerpreises
    • bis 30 Tage vor Abreise: 50% der Teilnehmerpreises
    • bis 15 Tage vor Abreise: 80%  des Teilnehmerpreises
    • ab 14 Tage vor Abreise: der volle Teilnehmerpreis
  4. Der Reisende hat die Möglichkeit, bei seinem Rücktritt einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wegen der Zimmerbelegung (außer beim Einzelzimmer) muss der Ersatzreisende das gleiche Geschlecht haben wie die Person, die von der Reise zurücktritt. Ist dies nicht der Fall, hat die zurücktretende Person die anfallenden Mehrkosten für die Unterbringung zutragen, oder kann ggf. vom Reiseveranstalter abgelehnt werden.

7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

  1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
  2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzungbedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
  4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

8. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften

  1. In der Reisebeschreibung haben wir Sie über evtl. notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekanntwerden, unverzüglich unterrichten.
  2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie alleine verantwortlich.
  3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

9. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin richtet sich nach dem Recht der BRD.

Hamburg, April 2008